Möglichkeit der für den Versicherten kostenlosen Pflegeberatung durch die Pflegekassen

 

Seit dem 01.Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige in Deutschland, der Leistungen aus der Kasse der Pflegeversicherung erhält oder den Antrag auf Leistungen gestellt hat, Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung durch einen Pflegeberater / eine Pflegeberaterin.

Diese Möglichkeit der kostenlosen Unterstützung  bei Fragen der Pflege, Antragstellungen etc.  ist kaum bekannt und kann,  gerade bei komplexeren Fragestellungen, sehr hilfreich sein.

Die Beratung zielt darauf, dass der Pflegebedürftige eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung erfährt. (Einzelhilfe im Sinne eines individuellen Fallmanagements).  Dazu gehören u.a. eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger (Sozial)Hilfs- und Pflegeleistungen und die Einwirkung auf die erforderlichen Maßnahmen.

Ganz konkret lauten die Aufgaben der Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI:

  1. Den Hilfebedarf des Pflegebedürftigen unter Berücksichtigung der Feststellungen des Medizinischen Dienstes zu erfassen und zu analysieren.
  2. Einen individuellen Versorgungsplan mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen zu erstellen.
  3. Auf die für die Durchführung des Versorgungsplanes erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträger hinzuwirken.
  4. Die Durchführung des Versorgungsplanes zu überwachen und, falls erforderlich, einer veränderten Bedarfslage anzupassen.
  5. Bei besonders komplexen Fallgestaltungen den Hilfeprozess auszuwerten und zu dokumentieren.

Grundsätzlich soll diese  Beratung durch Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation durchgeführt werden. Sie wird im Rahmen von Pflegestützpunkten, in ambulanten Diensten oder durch selbständig arbeitende Pflegeberater angeboten. Wichtig ist, dass die Unabhängigkeit der Beratung gewährleistet ist.

Auf Wunsch kann die Beratung unter Einbeziehung von Angehörigen / Lebenspartnern  in der häuslichen Umgebung des Antragstellers stattfinden oder auch in einer stationären Einrichtung.

Der formlose Antrag ist bei der zuständigen Kranken- oder Pflegekasse zu stellen.  Auch der Pflegeberater kann den Antrag annehmen und ihn an die zuständige Kasse weiterleiten.


Vortrag Patientenverfügung

 Erschienen in ‚Markt‘ im Januar 2013

 

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Erschienen in ‚Markt‘ im Januar 2013


Erschienen in ‚Blickpunkt‘ im August 2011

Reinfelder Bote

Erschienen in ‚Reinfelder Bote‘ im September 2011

Was tun im Fall der FälleErschienen in ‚MARKT‘ im Oktober 2011

Erschienen in ‚Reinfelder Bote‘ im Januar 2012

Erschienen in ‚Markt‘ im Februar 2012